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Kündigungsrecht des Schuldners pfändbar – Gestaltungsrechte nutzen 836 ZPO
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung umfasst ein PFÜB insbesondere auch das Recht zur Kündigung des Vertrags, es sei denn es bestehen besondere Schutzvorschriften. Durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PFÜB) übernimmt der Gläubiger gegenüber dem Drittschuldner die vertraglichen Bedingungen (Rechtsposition) des zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner abgeschlossenen Vertrags, 836 ZPO (Wirkung der Überweisung). Damit der Gläubiger […]
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